2016 wurde das BKA-Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt. Der Grund: Die Ermittler hätten zu weit in die Privatsphäre von Verdächtigen eindringen können. Nun legt die Koalition ein überarbeitetes Gesetz vor und zieht die Grenzen – etwa beim Abhören – enger. Von M. Stempfle. [mehr]
- Was sich beim BKA-Gesetz ändern muss, 20.04.2016
- Kommentar zum BKA-Urteil: Eine heilsame Korrektur, 20.04.2016
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